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So geht es
Stimmung und Recht im Garten - Zuhause bei SAM®


Stimmung und Recht im Garten

Stimmung und Recht im Garten

Sommerzeit ist Gartenpartyzeit! Nach heißen, sonnigen Tagen gibt es schließlich kaum etwas Besseres, als alle Freunde und Bekannten in den Garten einzuladen, den Grill anzuwerfen und bei lauter Musik unter freiem Himmel zu tanzen. Aber Vorsicht: Wenn Sie zu ausgelassen feiern, haben Sie am nächsten Morgen wahrscheinlich nicht nur einen Kater, sondern auch noch Stress mit den Nachbarn. Doch wie oft und wie lange darf im Sommer eigentlich im Freien gefeiert werden? Ab wann gilt die Nachtruhe? Und gibt es am Wochenende eigentlich andere Regelungen als in der Woche? Wir bringen Licht ins Dunkel und sorgen dafür, dass Sie Ihre Gartenpartys voll und ganz genießen können, ohne Ihre Nachbarn zu verärgern.

Wie oft darf im Garten gefeiert werden?

Wenn Sie gerne jedes Wochenende eine Sommerparty in Ihrem Garten veranstalten möchten, können Ihre Nachbarn grundsätzlich erst einmal nichts dagegen unternehmen. Denn weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in Lärmschutzverordnungen ist konkret festgelegt, wie viele Feste pro Jahr im Garten gefeiert werden dürfen. Die Gerichte vertreten unterschiedliche Auffassungen:

  • Manche Richter räumen Partyfreunden einmal monatlich das Recht zum Feiern ein
  • Andere Gerichte entschieden, dass zwei Partys pro Monat in Ordnung sind
  • Häufig ist die Rechtssprechung aber der Auffassung, dass beliebig oft gefeiert werden darf, sofern niemand dabei gestört wird

Denn: Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter. Solange Sie also rücksichtsvoll feiern und die Lautstärke rechtzeitig drosseln, können Sie so oft Sie wollen eine Gartenparty veranstalten. Dennoch gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet zum einen, dass Ihre Nachbarn Ihre Feste bis zu einem gewissen Maße dulden sollten. Zum anderen heißt das für Sie aber auch, dass Sie es mit der Lautstärke nicht übertreiben und Ihre Partys nicht ausarten. Gerade, wenn die Siedlung sehr eng bebaut ist oder alte und kranke Menschen in Ihrer Nachbarschaft wohnen, sollten Sie auf das allwöchentliche Partyvergnügen besser verzichten.

 

Ab wann gilt die Nachtruhe?

Gartenpartys sind selten ein Problem, wenn Sie Rücksicht nehmen
Gartenpartys sind selten ein Problem, wenn Sie Rücksicht nehmen

Fakt ist jedoch: Wenn Sie es mit der Lautstärke übertreiben, werden sich Ihre Nachbarn früher oder später belästigt fühlen und beschweren. Sobald die Uhrzeit daher so weit fortgeschritten ist, dass die Nachtruhe erreicht ist, sollten Sie Ihre Lautstärke drastisch reduzieren. Je nach Bundesland gelten dafür unterschiedliche Zeiten, jedoch sind die verschiedenen Gerichte der Auffassung, dass die Nachtruhe sowohl werktags als auch am Wochenende zwischen 22 und 6 Uhr liegt. Das bedeutet, dass die Party zu dieser Zeit nur noch auf Zimmerlautstärke veranstaltet werden darf. Gartenpartys sollten im Idealfall nach drinnen in einen Partyraum verlegt werden. Alternativ können Sie die Lautstärke so stark reduzieren, dass die Musik oder die Gespräche in benachbarten Gärten oder Häusern nicht mehr zu hören sind.

 

Wie können Sie trotz Nachtruhe weiterfeiern?

Wenn Sie trotz der Nachtruhe weiterfeiern möchten, ist es sinnvoll, im Vorfeld mit Ihren Nachbarn zu sprechen. Denn nur, wenn sich Nachbarn durch Sie gestört fühlen, laufen Sie Gefahr, sich im schlimmsten Fall sogar Ärger mit der Polizei einzuhandeln. Klingeln Sie daher schon einige Tage vor der geplanten Fete bei Ihren Nachbarn, bringen Sie eine Flasche Wein mit und kündigen Sie an, an welchem Abend mit Lärm zu rechnen ist. In diesem Fall wird kaum ein Nachbar so verärgert sein, dass er gleich die Polizei anruft. Eine noch bessere Idee ist es, sämtliche Nachbarn gleich zur Feier einzuladen. So stellen Sie sicher, dass es niemanden gibt, der sich beschweren kann. Das klappt aber natürlich nur, wenn Sie ein gutes und freundschaftliches Verhältnis mit Ihren Nachbarn pflegen.

 

Was passiert, wenn die Polizei gerufen wird?

Sofern Sie es bei einer Grillparty übertreiben und dadurch Ihre Nachbarn stören, gefährden Sie nicht nur das Nachbarschaftsklima, es kann auch richtig teuer für Sie werden: Wenn die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung plötzlich bei Ihnen vor der Tür steht, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro zahlen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn ein besonderer Anlass wie eine Hochzeit oder ein runder Geburtstag der Grund für die Feier war. Natürlich zeigen sich die Nachbarn bei solchen Anlässen etwas verständnisvoller als bei normalen Gartenpartys, wenn doch einmal bis in die frühen Morgenstunden gefeiert wird. Warnen Sie Ihre Nachbarn daher vor.

 

Was können Sie bei Lärmbelästigung unternehmen?

Auch wenn Sie sich selbst einmal durch eine Gartenparty Ihrer Nachbarn gestört fühlen, sollten Sie zuerst an das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme denken:

    Eine freundliche Einigung ist bei Gartenfeiern immer der beste Weg
    Eine freundliche Einigung ist bei Gartenfeiern immer der beste Weg

  1. Überlegen Sie, ob der Lärm wirklich nicht auszuhalten ist und handeln Sie erst dann.
  2. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass ein Nachbar, der schon einmal von Ihnen angeschwärzt wurde, sich auch in Zukunft bei Ihren Gartenpartys besonders gestört fühlen wird.
  3. Bevor Sie die Polizei einschalten, sollten Sie mit einem Zeugen die Fete aufsuchen und Ihren Nachbarn auf die Nachtruhe ansprechen.
  4. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den Feiernden schriftlich dazu aufzufordern, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Bessert sich danach trotzdem nichts, sollten Sie nicht zögern, die Polizei einzuschalten.


Online-Redakteur – Möbel
Online-Redakteurin - Garten Ich habe in unserem Magazin den grünen Daumen: Mein Name ist Sabrina, ich bin 24 Jahre alt alles rund um Pflanzen ist mein Thema. Der Garten ist mein Ruhepol und Refugium. Hier verbringe ich fast meine gesamte Freizeit und erfreue mich daran, wie alles wächst und blüht. Ich experimentiere liebend gern mit neuen Pflanzen und gestalte unterschiedliche Themenbereiche. Meine Begeisterung teile ich gerne mit Ihnen. In meinen Beiträgen finden Sie Ideen und Anleitungen zur Gartengestaltung und Pflege der unterschiedlichsten Pflanzen. Ich freue mich auf Sie!
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